Die günstigste Maßnahme mit dem schnellsten Ergebnis
Von allen energetischen Maßnahmen ist die Dämmung der obersten Geschossdecke die einfachste. Sie kommt ohne Gerüst aus, verändert die Fassade nicht, ist meist an einem bis zwei Tagen erledigt und kostet einen Bruchteil dessen, was eine Fassadendämmung kostet. Warme Luft steigt nach oben, und wenn darüber ein unbeheizter Dachraum liegt, geht sie dort verloren. Genau deshalb ist diese Maßnahme fast immer die erste, zu der wir raten.

Begehbar oder nicht begehbar, das ist die erste Frage
Wenn der Dachboden reiner Stauraum ist und nicht betreten werden muss, reicht eine lose oder als Matte verlegte Dämmung auf der Decke. Das ist die günstigste Ausführung und in wenigen Stunden umgesetzt.
Soll der Dachboden weiter begehbar bleiben, kommt darüber eine tragfähige Ebene, meist Verlegeplatten auf der Dämmung oder ein System aus Dämmplatten mit fester Deckschicht. Das kostet mehr, erhält aber die Nutzung als Abstellfläche. In der Praxis unterschätzen viele Eigentümer, wie oft sie tatsächlich nach oben gehen, und entscheiden sich hinterher doch für die begehbare Variante. Das lässt sich später nur mit erheblichem Aufwand nachrüsten.
Was bei der Ausführung schiefgehen kann
Der häufigste Fehler ist eine fehlende oder falsch angeordnete Dampfbremse. Warme, feuchte Raumluft aus dem Wohnbereich gelangt sonst in die Dämmebene, kühlt dort ab und schlägt sich nieder. Über Jahre entsteht daraus Feuchtigkeit im Aufbau, im schlimmsten Fall in der Holzkonstruktion.
Der zweite Fehler sind die Ränder. An Traufe, Giebelwänden, Kaminen und rund um die Treppenöffnung entstehen Wärmebrücken, wenn dort nicht sauber angeschlossen wird. Und der dritte betrifft die Bodentreppe. Eine ungedämmte Treppenluke in einer sonst gedämmten Decke ist wie ein offenes Fenster in der Fläche. Wir tauschen sie deshalb im selben Zug oder rüsten sie nach.
Rechtliche Anforderungen an die oberste Geschossdecke
Für die oberste Geschossdecke bestehen im Gebäudeenergiegesetz Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Sie greifen unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem Eigentümerwechsel, und es gibt Ausnahmen, unter anderem für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser unter bestimmten Bedingungen.
Ob die Pflicht in Ihrem Fall besteht, hängt vom Gebäude und von der Nutzung ab. Wir sind keine Energieberatung und dürfen das nicht verbindlich beurteilen. Was wir Ihnen sagen können, ist, welcher Aufbau die üblichen Anforderungen erfüllt und wie er ausgeführt werden muss. Für die verbindliche Einordnung ist ein Energieberater der richtige Ansprechpartner.
Was den Preis bestimmt
Die Fläche ist der offensichtliche Faktor, aber selten der entscheidende. Wichtiger ist, ob begehbar ausgeführt wird, denn die tragfähige Ebene darüber macht einen erheblichen Teil der Kosten aus. Dazu kommt der Zustand der vorhandenen Decke, also ob eine alte Dämmung entfernt werden muss und ob die Fläche eben ist.
Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist die Räumung. Wenn der Dachboden voll steht, muss er vor den Arbeiten leer sein. Das übernehmen wir auf Wunsch, es gehört aber in die Kalkulation. Und die Zugänglichkeit spielt eine Rolle, weil Dämmstoff über eine schmale Bodentreppe transportiert werden muss.
Wo wir arbeiten
Wir dämmen Kellerdecken in ganz Bayern und in den angrenzenden Regionen. Am häufigsten arbeiten wir im Großraum Nürnberg, dazu in Fürth, Erlangen, Ansbach, Bamberg und Regensburg. Ein erheblicher Teil dieser Aufträge kommt von Wohnungsunternehmen und Verwaltungen, oft als Paket über mehrere Objekte.
Wo der Keller unbeheizt bleibt, ist diese Maßnahme meist der einfachste Einstieg in eine energetische Sanierung. Welche Schritte danach sinnvoll sind, steht auf unserer Seite zur Wärmedämmung. Ähnlich schnell umzusetzen ist die Dachbodendämmung, deutlich aufwendiger die Fassadendämmung.
Kontakt
Sagen Sie uns, wie groß Ihr Dachboden ist und ob er begehbar bleiben soll. Mehr brauchen wir für eine erste Einschätzung nicht.
Telefon: 0911 / 54 02 60 77
Email: info@hbsbau.com

Jonas Toni Hesselbacher
Geschäftsführer
Maler- und Lackierermeister
Tel.: 0911 / 54 02 60 77
